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   KG, 11.11.1991 - (1) 5 (7) (2) StE 15/56 (23/91)   

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https://dejure.org/1991,4718
KG, 11.11.1991 - (1) 5 (7) (2) StE 15/56 (23/91) (https://dejure.org/1991,4718)
KG, Entscheidung vom 11.11.1991 - (1) 5 (7) (2) StE 15/56 (23/91) (https://dejure.org/1991,4718)
KG, Entscheidung vom 11. November 1991 - (1) 5 (7) (2) StE 15/56 (23/91) (https://dejure.org/1991,4718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens; Pflicht des Antragstellers zu einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung; Geeignetheit neu bezeichneter Beweismittel zur Herbeiführung einer geringeren Bestrafung oder eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 359 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 450
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85

    Öffentlichkeit - Beschluss über Ausschluss - Verkündung in nichtöffentlicher

    Auszug aus KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56
    Da derartige Angaben fehlten, jedoch bereits im Hinblick auf den Zeitablauf alles für die Nutzlosigkeit der angestrebten Beweiserhebungen sprach (vgl. BGH, bei Pfeiffer-Miebach, NStZ 1985, 496), war das Wiederaufnahmegesuch unzulässig.
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56
    Bei der erforderlichen Wertung der Beweiskraft der angebotenen neuen Beweismittel (vgl. BGH, DRsp IV (465) 67 b = NJW 1977, 59) mußten diese zu dem gesamten Akteninhalt und den früheren Beweisergebnissen in Beziehung gesetzt werden (OLG Braunschweig, NStZ 1987, 377 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04

    Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag

    Nachdem weder der Zeuge in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Schwurgericht vernommen wurde, noch dessen Aussage - wobei im Rahmen des Aditionsverfahrens zu unterstellen ist, dass er so aussagen werde (KG NJW 1992, 450; OLG Karlsruhe OLGSt § 368 StPO S 2) -, dass das Tatopfer die Angewohnheit habe, leere Zigarettenschachteln als Aufbewahrungsbehältnis zu nutzen und in einem Falle, wenngleich mehrere Jahre zuvor, eine solche mit einem Kugelschreiberkreuz versehene Zigarettenschachtel als Aufbewahrungsbehältnis für ein Haschischstück benutzt habe, dem Schwurgericht zum Zeitpunkt der Urteilsfällung bekannt war, handelte es sich um ein neues Beweismittel und eine neue Tatsche i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO.
  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nach § 368 Abs. 1 StPO ist nur zu unterstellen, daß der Zeuge die behauptete Aussage machen wird, nicht hingegen, daß die Aussage auch inhaltlich richtig ist, oder auch nur, daß die Bekundung zu einer entsprechenden Überzeugungsbildung führen müsse und dem benannten Beweismittel auch der ihm zugedachte Beweiswert beigemessen werden kann (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 96 (98); OLG Frankfurt MDR 1975, 511; OLG Karlsruhe OLGSt § 368 StPO S. 1; KG NJW 1992, 450; Beschluß vom 25. Februar 2003 - 4 Ws 17/03 -).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

    Hierzu gehört auch die Anführung eines einleuchtenden Motivs für die behauptete Falschaussage und einer plausiblen, mit den nach Aktenlage erkennbaren Umständen zu vereinbarenden Begründung für die wahrheitswidrige Belastung (vgl. z.B. KG, Beschlüsse vom 05.11.2001, 5 Ws 651/01 und 31.01.2001, 3 Ws 514/00; dass. NJW 1992, 450; BVerfG NJW 1994, 510; BGH NJW 1977, 59; BGHR StPO § 359 neue Tatsachen 5; OLG Köln NStZ 1991, 96 ff.).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche

    Dazu sind die neuen Beweismittel zu den früheren Beweisergebnissen und dem gesamten Akteninhalt in Beziehung zu setzen (vgl. KG Berlin, NJW 1992, 450; Hoffmann-Holland in: Graf, StPO, § 368, Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 2 Ws 225/03

    Strafverfahren: Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Sollten die Zeugen ihr Wissen auf Hörensagen stützen, so sind die Quellen mitzuteilen, die Aufschluss über die Verlässlichkeit der Auskünfte geben könnten (KG NJW 1992, 450).
  • LG Kaiserslautern, 27.03.2003 - 6034 Js 4296/02

    Keine Wiederaufnahme bei nicht ausreichendem Beweiswert einer neuen Zeugenaussage

    Dazu sind die neuen Beweismittel zu den früheren Beweisergebnissen und dem gesamten Akteninhalt in Beziehung zu setzen (KG NJW 1992, 450).
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